Leverkusener erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag Teile des neuen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt – und wesentlich daran beteiligt ist ein Leverkusener. Unter seiner Federführung hatten er und über 4000 andere Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Und dabei ging es um die Fünf-Prozent-Hürde.

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Also, Sprung zurück: Im März 2023 hat es eine Wahlreform gegeben. Mit ihr ist die Fünf-Prozent-Hürde verschärft und die Grundmandatsklausel abgeschafft worden. Bedeutet: Eine Partei, die unter der 5-Prozent-Hürde geblieben ist, aber mindestens drei Direktmandate bekommen hat, zieht nicht mehr wie bisher mit Abgeordneten in den Bundestag ein.

Dagegen sind der Leverkusener Alexander Trennheuser und seine Mitkläger vorgegangen. Und zwar mit der Begründung: Das ist unfair, die Stimmen von Millionen Wählern werden auf diese Weise nicht repräsentiert. Das Gericht sah das genauso. Deswegen ist die Regel jetzt auch alles wieder auf Status Quo zurückgestellt, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.

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