
© Radio Leverkusen
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Im Vorfeld der Karnevalstage wollte das Ordnungsamt sicherstellen, dass die Vorschriften zum Jugendschutz eingehalten werden. Der jugendliche Testkäufer besuchte 14 Kioske, um Alkohol oder Tabakwaren zu erwerben, für die er zu jung ist. In 12 Kiosken wurde ihm der Kauf verweigert, was die gute Einhaltung der Vorschriften zeigt. Zwei Betriebe hingegen müssen sich wegen der verbotswidrigen Abgabe verantworten und mit einem Bußgeld rechnen. Auch in Zukunft sind stichprobenartige Kontrollen geplant, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
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