
© Bürgerliste
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Gerichtsentscheidung
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Der Streit war aufgrund einer zu früh erteilten Genehmigung seitens der Stadt ausgebrochen – danach war es zwischen ihr und der Bürgerliste hin und her gegangen, auch vor Gericht. Jetzt steht zumindest fest: Die Stadt durfte vor dem offiziellen Start der Wahlplakatierung die Bürgerlistenplakate abnehmen, um allen Gruppierungen gleiche Verhältnisse im Wahlkampf zu garantieren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Bürgerliste steht es trotzdem frei, ihre Plakate neu anzubringen – was sie auch getan hat.
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