
© Pixababy
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Das Verbot gilt von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Ausnahmen von dem Verbot gibt es nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Gefahr für die Tiere besteht, weil die Rasenfläche sich zum Beispiel auf einem Dach befindet. Der Leverkusener Stadtrat hatte das Verbot auf Antrag der Grünen-Fraktion im Dezember beschlossen.
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